Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Als Schwarzarbeit bezeichnet man eine unerlaubte gewerbliche Betätigung. Es ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt. Auch die Formen der illegalen Beschäftigung gehören dazu. Personal, das keine Arbeitserlaubnis besitzt und dennoch beschäftigt wird.

Arbeitnehmer, für die der Chef weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer abführt, obwohl beide dazu verpflichtet wären. Das Schwarzarbeitsgesetz erfasst auch den Auftraggeber, der Dienst- und Werkleistungen nicht selbst ausführt, sondern durch handwerksrechtlich nichtzugelassene Subunternehmer ausführen lässt.

Illegal handelt auch der, der Subunternehmer einsetzt, von denen er weiß oder leichtfertig nicht weiß, dass sie Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen.

Detektei Uwe Resch

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