Stalking, wir helfen Ihnen und schützen Sie

An der Haustür auflauern, sich wiederholender Mail- oder Telefonterror: Stalking oder zu Deutsch Nachstellung trifft die Opfer massiv. Häufig führt es zu tiefen Einschnitten in deren Leben. Doch das 2007 eingeführte Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist beim Kampf gegen diese Form von Belästigung oft nur eine Farce. Fast 20 000 Fälle von Nachstellung verzeichnet die Kriminalstatistik für das Jahr 2015 bei einer weit höher liegenden Dunkelziffer.

Stalking, Frau telefoniert ängstlich während Sie beobachtet wird

Stalking, oder zu Deutsch Nachstellung

Etwa 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Dass viele nicht zur Polizei gehen liegt möglicherweise daran, dass die Schwelle, ab der ein bloß lästiges Verhalten in strafbares Stalking umschlägt, nur schwer zu bestimmen ist. Es passiert auch häufig, dass die Frauen von der Polizei nicht ernst genommen werden. Mit der Thematik nicht vertraute Polizisten sind oft überfordert und tun das Nachstellen im Gespräch mit Betroffenen als privaten Konflikt ab. Obwohl die Täter der Polizei häufig bekannt sind, werden nur ein bis zwei Prozent aller Stalker verurteilt.

Laut § 238 StGB ist Nachstellung eine Straftat. Lassen Sie es nicht soweit kommen sondern handeln Sie.

Kontaktieren Sie uns doch bitte unter Tel.: 04364 5759626 oder per Email unter info@detektei-resch.com, wir helfen Ihnen.