Unterhaltsbetrug, wir ermitteln diskret für Sie

Unterhaltsbetrug? Ihr/e „Ex“ zahlt keinen Unterhalt an Sie oder die Kinder und ist vermeintlich zahlungsunfähig? Oder zahlen Sie Trennungsunterhalt und Ihr/e „Ex“ hat aufgrund des Einkommens oder einer neuen eheähnlichen Beziehung gar keinen Anspruch darauf?

Unterhaltsbetrug. ein Mann wendet sich von seiner Familie ab und zahlt keinen Unterhalt

Besteht ein Unterhaltsanspruch und zahlt der Unterhaltspflichtige zu wenig oder gar nicht, bleibt dem Unterhaltsberechtigten einzig der Gang zum Familiengericht. Wenn Sie den Unterhalt einklagen bzw. einfordern möchten, müssen Sie diesen zunächst beziffern können. Das ist aber grundsätzlich nur möglich, wenn bekannt ist, über welche Einkünfte aus Erwerb und Vermögen der Unterhaltspflichtige verfügt.

Unterhaltsbetrug

Wir ermitteln in diesem Falle diskret und beschaffen für Sie gerichtsverwertbare Beweise, kontaktieren Sie uns doch bitte unter Tel.: 04364 5759626 oder per Email unter info@detektei-resch.com